Um einen reibungslosen Ablauf während der Live-Übertragung zu gewährleisten, laden wir Sie im Vorfeld zu einem Test ein, der von den Mitarbeitenden unserer betreuenden Agentur durchgeführt wird. Dabei wird zum einen Ihre Computertechnik auf Kompatibilität geprüft, zum anderen erhalten Sie eine kurze Einführung in das verwendete Video-Meeting-System (Zoom) und es wird ein einheitlicher Hintergrund eingerichtet. Der Test dauert erfahrungsgemäß ca. 15 Minuten.
Alle geladenen Referierenden erhalten den Terminlink zur Wahl eines passenden Datums.
Nachdem CSi Hamburg Ihren Wunschtermin erhalten hat, erhalten Sie einige Tage vor dem geplanten Training weitere Informationen und den Zugang für die Schulung per E-Mail. Sollte keiner dieser Termine für Sie passen, schlagen Sie bitte einen Alternativtermin vor. Bitte senden Sie Ihre Terminanfrage an info@ndch-sommer.de. Wir empfehlen Ihnen dringend, das Schulungsangebot zu nutzen.
Zugangsdaten
Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten zur virtuellen Konferenzplattform. Wir bitten Sie, sich bis spätestens 15 Minuten vor Beginn Ihres Vortrags in den virtuellen Wartebereich einzuloggen.
Best Practice / Checkliste für Ihre Live-Präsentation
Ihre Präsentation
Ihre Präsentation wird in der Regel von einem Moderator/Vorsitz angesagt. Der technische Support gibt Ihren Bildschirm frei und Sie können mit Ihrer Präsentation beginnen. Von nun an sind Sie für das Auditorium sichtbar und hörbar. Teilnehmende können über das Chat-Modul schriftlich Fragen zu Ihrer Präsentation stellen. Diese sollten je nach Zeitverlauf direkt von Ihnen live beantwortet werden. Wir bitten Sie, das Mikrofon nach Beendigung Ihres Vortrags stumm zu schalten.
Ihr Beitrag (Folien)
Deadline: 01.06.2021
Um den Zeitplan einhalten zu können, werden die Referent*innen gebeten, die vorgegebene Redezeit nicht zu überschreiten. Die Vorsitzenden werden mit entsprechenden Signalen darauf hinweisen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der 203. Sommertagung light
Alle Vorträge sind im Sinne der jeweilig Referierenden urheberrechtlich geschützt. Aufnahmen und Aufzeichnungen bedürfen daher der vorherigen Einwilligung der Referierenden (§ 53 Abs. 7 UrhG). Jede ungenehmigte Aufnahme/Aufzeichnung ist widerrechtlich und erzeugt Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der Referierenden.